Voraussetzung für eine Teilnahme an einem Kursangebot oder Rehasportangebot, während die Corona-Schutzverordnung oder andere behördlichen Auflagen gelten.
Direkte Vorgaben durch die Verordnung:
- Es dürfen nur Teilnehmer*innen zum Rehasport kommen, die eine ärztliche Verordnung haben. Alle anderen dürfen leider nicht kommen.
- Die Nutzung von Duschräumen und Umkleidekabinen ist nicht möglich. (Zieht Euch zu Hause um und kommt direkt in Trainingskleidung.) Die Schließfächer in der Eingangshalle und vor den Umkleiden stehen zur Verfügung.
- Toiletten dürfen genutzt werden.
- Bei Betreten des Gebäudes sind die Hände zu reinigen oder zu desinfizieren.
- Eure Anwesenheit ist durch ein- und auschecken zu dokumentieren, um eine Kontaktpersonennachverfolgung zu ermöglichen. (Beim Rehasport via Check-In, bei allen anderen Kurse führt die Übungsleitung eine Anwesenheitsliste.
- Das Unterlegen eines großen Handtuchs ist obligatorisch.
- Da nicht in allen Bereichen im Gebäude der Mindestabstand gewährleistet werden kann, besteht eine Maskenpflicht. Die Maske kann nur im Kursraum am Übungsplatz abgelegt werden.
- Wir dürfen Euch keine Trainingsgeräte zur Verfügung stellen, die schlecht zu reinigen sind. Dazu zählen zum Beispiel Thera-Bänder, Faszienrollen und MATTEN!! Bitte bringt Euch eine Matte selber mit. (Eine einfache Isomatte ist völlig ausreichend). Weitere Übungsgeräte besprecht Ihr mit Eurer Kursleitung.
- Vor Eurer ersten Teilnahme müsst ihr eine Einverständniserklärung zum Training während der Corona-Zeit ausfüllen und unterschreiben.
- Der Aufenthalt im Gebäude muss auf ein Minimum reduziert werden. Daher wartet ihr bitte vor Kursbeginn draußen, ihr werdet von Eurer Kursleitung abgeholt und in den Raum geführt.
Wir möchten Euch dringend bitten, uns bei diesen Auflagen zu unterstützen – sie machen uns genauso wenig Spaß wie jedem Einzelnen von Euch, bedeuten sie doch Einschränkungen für Euch und erheblichen Mehraufwand für uns.
Im Gebäude wird es ausreichend Desinfektionsmöglichkeiten geben, wir haben Laufwege für Euch markiert. Diese sollen vor allem dafür sorgen, dass möglichst wenig Situationen entstehen können, in denen es nicht möglich ist, den Mindestabstand von 2,00 Meter einzuhalten.