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Nutzungsordnung

Gerd Kämpkes Arena

Einleitung

In dieser Nutzungsordnung ist das gemeinschaftliche Sporttreiben auf der Gerd Kämpkes Arena geregelt.

Sportler:innen erklären sich durch Betreten und Nutzung der Anlage mit dieser Ordnung einverstanden.

Die Ordnung regelt ausdrücklich nicht die Nutzung oder das Betreten der Beach-Felder


Betrieb der Anlage

Nutzungszeiten

Die maximalen Nutzungszeiten sind durch den mit den Sport- und Bäderbetrieben abgeschlossenen Pachtvertrag vorgegeben:
„Die Nutzung der Sportanlage darf nicht über 21:30 Uhr hinaus erfolgen; sie ist um spätestens 22:00 Uhr zu verlassen.“

Zugang

Der Zugang erfolgt – wie auch zur Beachanlage – ausschließlich durch den Eingang zur TIG Oststadt. Das große Tor an der Anlage wird ausschließlich für bauliche Zwecke oder Anlieferung von Material genutzt und bleibt für Sportler:innen verschlossen. Insbesondere bei Veranstaltungen (Turniere etc.) ist eine Rettungsmöglichkeit durch das Tor sicherzustellen.

Für den Zugang sind Schlüssel im FIT-CLUB-Büro hinterlegt. Ein Schlüssel wird gegen Unterschrift an eine verantwortliche Person herausgegeben.

Übungsleitungen von Trainingsgruppen, die regelmäßig auf der Anlage trainieren möchten, können einen persönlichen Schlüssel erhalten.

Duschen/Umkleiden

Die Duschen und Umkleiden der TIG Oststadt können genutzt werden.

Parken

Es sind ausschließlich die ausgewiesenen Parkflächen zu benutzen. Der gegenüberliegende Bürgersteig ist keine Parkfläche. Es wird darauf hingewiesen, dass dies regelmäßig durch das Ordnungsamt der Stadt Essen kontrolliert wird.


Sportangebote

Die gleichzeitige Nutzung der Gesamtanlage durch verschiedene Nutzergruppen ist möglich und ausdrücklich erwünscht. Einige der Sportarten können an nahezu allen Stationen ausgeführt werden, was erklärtes Ziel ist. So können sich verschiedene Nutzergruppen kennenlernen, indem sie zum Beispiel an derselben Station ihre jeweils eigenen Übungen ausführen, aber trotzdem Kontakt zu vormals fremden Sportler:innen haben.

Vereinsgruppen

Für die Nutzung einer Abteilungsgruppe, die das eigene Training durch ein Outdoortraining unterstützen möchte, ist die Nutzung im Jahr 2025 kostenfrei. Die aktive Mitgliedschaft aller Teilnehmer: innen ist hierbei obligatorisch und wird durch die entsprechende Teamleitung nachgehalten.

Boule

Die Nutzung der Boule-Anlage ist für Vereinsmitglieder (auch passive) kostenlos.
Gäste sind zulässig.

Individualsportler:innen

Individualsportler:innen müssen volljährig sein. Wollen Minderjährige mittrainieren, ist dies nur im Beisein einer erfahrenen Person (=Aufsichtsperson) möglich.

Sollten Teilbereiche der Anlage durch feste Trainingsgruppen oder Kurse belegt sein, muss von den Indiviualsportler:innen Rücksicht darauf genommen werden.

Das Training auf der Outdoor-Anlage dient als Ergänzung zum Training an den Geräten im FIT-CLUB.
Mitglieder aus dem FIT-CLUB können im Jahr 2025 kostenfrei auf der Outdooranlage trainieren. 

Der Monatsbeitrag für alle anderen Vereinsmitglieder beträgt 3 Euro.

Kooperierende Vereine, Schulen und Kitas

Die zu zahlenden Gebühren sind abhängig von der Anzahl der Teilnehmer:innen und der Nutzungsdauer.

Die Gebühr beträgt 30 €/Zeitstunde und Gruppe, alternativ 3 €/Person und Stunde.

Zur Vereinbarung einer Trainingszeit hat im Vorfeld eine Kontaktaufnahme zur Geschäftsstelle zu erfolgen.

Kurse (auch für Nichtmitglieder)

Die Kurse werden über die MTG-Homepage ausgeschrieben.

Die Nutzungsgebühr ist im jeweiligen Kurspreis enthalten.


Haftung/Pflichten der Nutzer:innen

Im Rahmen des Vereinsgruppentrainings (Vereinssport) sind die Teilnehmenden über die Sportversicherung des Vereins abgesichert. Wie in allen Vereinsgruppen ist die Übungsleitung für den sicheren Übungsbetrieb verantwortlich.

Individualsportler:innen haben selbstständig für ein sicheres Training zu sorgen!

Es wird darauf hingewiesen, dass durch Sport an/auf Betonelementen Verletzungen (zum Beispiel durch einen Sturz) entstehen können. Für derartige Verletzungen wird keine Haftung übernommen.

Geräuschentwicklung/Lärmbelästigung

Um die Anwohner keiner übermäßigen Lärmbelästigung auszusetzen, sind alle Sportler:innen angehalten, sich an die Nutzungszeiten zu halten und die Geräusche auf der Anlage auf ein sportartspezifisches Maß zu reduzieren.

Kleine Musikanlagen sind zulässig, wenn sie der allgemeinen Trainingsuntermalung dienen und die Geräuschentwicklung sich im Wesentlichen auf Teilbereiche der Anlage erstreckt.

Mitwirkungspflicht aller Nutzergruppen

Die Anlage soll möglichst lange, insbesondere für die Vereinsmitglieder, erhalten bleiben. Die Anlage wird regelmäßig überprüft, um ein gefahrloses Training zu ermöglichen. Um darüber hinaus einen möglichst kostengünstigen Betrieb zu ermöglichen, ist die Hilfe aller auf der Anlage Aktiven erforderlich:

  • Mängel an den Geräten sind nach Möglichkeit selbst zu beheben, oder an die Geschäftsstelle zu melden: https://mtg-horst.de/maengelmeldung.
  • Kleinere „Platzpflegearbeiten“, wie z.B. die Entfernung von Grünwuchs soll im Kleinststadium des Wachstums stattfinden, ggf. auch im laufenden Training (Atempausen etc.).
  • Insbesondere Ansprechpartner von festen Gruppen, aber auch alle anderen Nutzer:innen sind angehalten, sich nach einer bestehenden Mitgliedschaft von anderen Aktiven zu erkundigen und sie ggf. auf eine erforderliche Mitgliedschaft hinzuweisen.

Die Befolgung dieser Punkte soll dazu beitragen, dass der Betrieb der Anlage auch weiterhin ohne aufwändige Zugangskontrollen oder die Einstellung eines Platzwartes möglich ist. Beides hätte eine Erhöhung des Nutzungsbeitrages zur Folge.