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Nun gilt "2G" für den MTG-Sport

|   Corona

Die Politik hat es frühzeitig angekündigt, seit heute ist die neue Coronaschutzverordnung in Kraft getreten und mit ihr ist Freizeitsport nur noch unter "2G" erlaubt. Es dürfen ausschließlich Personen am Sport teilnehmen, die geimpft oder genesen sind, mit wenigen Ausnahmen.

Die Übungsleitungen sind verpflichtet, 2G zu kontrollieren. Wir dürfen den Impf- oder Genesenstatus dokumentieren, damit nicht bei jeder Sportstunde erneut kontrolliert werden muss.

Folgende Personengruppen dürfen auch ungeimpft am Sport teilnehmen:

  • Schüler*innen bis zum Alter von einschließlich 15 Jahren, da sie schulfpflichtig sind und in der Schule regelmäßig getestet werden.
  • Kinder vor Schuleintritt - Sie sollen sich regelmäßig selbst testen, wie es auch von den Kitas gewünscht wird.
  • Schüler*innen ab 16 Jahre, wenn ihre Sportgruppe an einem Ligabetrieb teilnimmt UND er / sie eine Schulbescheinigung über das negative Testergebnis vorlegt.
  • Personen ab 16 Jahre (keine Schüler), wenn ihre Sportgruppe an einem Ligabetrieb teilnimmt  UND die Person einen negativen PCR-Test vorlegt.
  • Personen, die sich nicht impfen lassen können. Sie müssen ein entsprechendes Attest vorlegen.
  • Die Übungsleitungen / Mannschaftsverantwortlichen haben die Möglichkeit, weitere Sicherheitsmaßstäbe vorzugeben.

Wir möchten Euch dringend bitten, uns bei diesen Auflagen zu unterstützen – auch wenn Sie nicht schön sind, bleibt die Hoffnung, dass wir durch sie weiterhin regelmäßig Sport treiben können.

Bleibt gesund!!

Weitere Infos zu aktuellen Bedingungen für den Sport.

Aktuelles MTG-Hygiene- und Sicherheitskonzept