Infos zur Vergabe

Die Anmietung für eine private Nutzung ist nur MTG-Vereinsmitgliedern (über 21 Jahre) vorbehalten.

Die Mitgliedschaft muss seit mind. 1 Jahr bestehen, Kurzzeitmitgliedschaften zur Anmietung des Vereinsheims sind ausgeschlossen.

Vereinsmitglieder dürfen für Familienangehörige das Vereinsheim anmieten.
Dies gilt nicht bei Feiern für Kinder unter 21 Jahre – Kindergeburtstage und Feiern wie der 18. Geburtstag können nicht stattfinden.

Der Nutzungsvertrag wird ausschließlich mit dem Vereinsmitglied geschlossen.

Termine können maximal bis 9 Monate im Voraus vergeben werden. Vereinsveranstaltungen sind dabei zu berücksichtigen (Jahresempfang, Sommerfest, Ehrungsfest…)

Feiern in den Schulferien sind nur in Ausnahmefällen möglich.

Die Räumlichkeiten sind am Tag der Anmietung ab 13:00 Uhr nutzbar, am Folgetag besenrein bis spätestens 10:00 Uhr zu verlassen.

Private Feiern in den Sommerferien sind nicht möglich.

Vereinsheim
Mieter