1. Körperliche Beschwerden
Wenn körperliche Beschwerden vorhanden sind, kann Ihnen Ihr Arzt eine Verordnung über Rehasport ausstellen. Die Entscheidung, welche Behandlungsmaßnahme für Sie geeignet ist, obliegt dem behandelnden Arzt
2. Arztbesuch
Wenn Ihr Arzt die Notwendigkeit von Rehasport feststellt, stellt er Ihnen die Verordnung 56 „Antrag auf Kostenübernahme für Rehabilitationssport“ aus. Diese erhalten Sie auch an unserer Infotheke. Wichtig ist das Kreuz auf der Verordnung beim Rehabilitationssport. Die MTG bietet KEIN Funktionstraining an.
3. Verordnung über Rehasport
Die Verordnung 56 muss vor der Teilnahme am Rehasport von Ihrer Krankenkasse genehmigt werden! Sie müssen die Verordnung ebenfalls auf der Rückseite unterschreiben.
4. Terminvereinbarung
Sobald Ihre Krankenkasse die Verordnung genehmigt hat, melden Sie sich bitte an der Infotheke der MTG Horst (Tel.: 0201-453 544 50 / service(at)mtg-horst.de). Hier erfahren Sie die Termine, zu denen die Rehasportkurse angeboten werden.
Eine Teilnahme an einer Rehasportgruppe ohne vorherige Absprache ist nicht möglich.
5. Teilnahme am Rehasport
Teilnehmen kann jede und jeder, die / der eine genehmigte Verordnung vom Arzt und der Krankenkasse hat.
Personen, die über ihre Verordnung hinaus an einer Rehasportgruppe teilnehmen möchten, können dies auf Basis einer Vereinsmitgliedschaft gerne tun.