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3G beim MTG-Sport

|   Corona

Wir freuen uns, dass wir trotz weiter steigenden Corona-Zahlen auch weiterhin Sport anbieten dürfen.

Die aktuelle Coronaschutzverordnung lässt für Geimpfte, Genesene oder Gestestete Personen weiterhin nahezu alle MTG-Aktivitäten weiterhin zu.

Das bedeutet ab sofort für den Zutritt zu den Sportstätten: Die Übungsleitungen sind verpflichtet, 3G zu kontrollieren. Ob es dem Gesundheits, bzw. Ordnungsamt reicht, wenn ein einmal vorgelegter Impfnachweis entsprechend dokumentiert wird, ist zurzeit in Klärung.

Für "3G" gelten folgende Vorgaben:

  • Schüler*innen gelten bis zum Alter von 15 Jahren automatisch als getestet, da sie schulfpflichtig sind.
  • Kinder vor Schuleintritt sollen sich regelmäßig selbst testen, wie es auch von den Kitas gewünscht wird, für sie besteht grundsätzlich keine Testpflicht.
  • Die Übungsleitungen haben die Möglichkeit, zur Sicherheit einen Schnelltest einzufordern.

Wir möchten Euch dringend bitten, uns bei diesen Auflagen zu unterstützen – sie machen uns genauso wenig Spaß wie jedem Einzelnen von Euch, bedeuten sie doch Einschränkungen für Euch und erheblichen Mehraufwand für uns.

Weitere Infos zu aktuellen Bedingungen für den Sport.