Einverständniserklärung Sportler*in zur Teilnahme am Sportbetrieb während der Corona‐Pandemie

Alle Sportler:innen werden darauf hingewiesen, dass es für die Teilnahme am Sport bestimmte behördliche Auflagen geben kann. Darüber hinaus gibt es Empfehlungen, die den Sportbetrieb sicherer gestalten können. Dazu zählt zum einen, dass kranke Personen gar nicht erst in / auf der Trainingsstätte erscheinen und zum anderen, dass durch die Maßnahmen auf / in der Trainingsstätte eine Ansteckungsgefahr reduziert wird.

 

Die Sportler*innen erklären daher für die Teilnahme am Trainingsbetrieb erkläre ich, dass sie

  • keine gesundheitlichen Einschränkungen oder Krankheitssymptome (insb. Atemwegsinfektionen) haben.
  • in den letzten 7 Tagen keinen Kontakt zu einer infizierten Person hatten.
  • einen Mund‐Nasen‐Schutz tragen, der während des direkten Trainings (Übungen am Trainingsgerät, Übungen in der Trainingszone) abgelegt werden kann.
  • die Hygienemaßnahmen (Abstand halten, Niesetikette, regelmäßiges Waschen der Hände) einhalten.
  • dafür Sorge tragen, dass auch im privaten Umfeld die Anzahl vermeidbarer Kontakte reduziert werden.
  • damit einverstanden sind, dass die Trainingszeiten nachgehalten werden, um eine Kontaktnachverfolgung zu gewährleisten.
  • als ungeimpfte Person nur dann an der Trainingsgruppe teilnehmen, wenn sie regelmäßig getestet (Schultests oder Selbsttests für Kinder vor dem Schuleintritt) sind.

Die Sportler*innen verpflichten sich, auch in Zukunft vom Training fernzubleiben, wenn sich an diesen Voraussetzungen etwas ändern sollte.

Es handelt sich bei den genannten Punkten um Vorgaben durch die Coronaschutzverordnung. Somit ist ein Verstoß gegen diese Vorgaben gleichzeitig ein Verstoß gegen gesetzliche Auflagen.

Die MTG Horst wird dabei unterstützt, einen sicheren Trainingsablauf zu ermöglichen.

Zuwiderhandlungen können zum Trainingsausschluss führen.