Mit den sinkenden Coronazahlen werden die Schutzmaßnahmen zurückgefahren. An den MTG-Sportangeboten dürfen grundsätzlich nun auch wieder ungeimpfte Sportler:innen teilnehmen.
Das bedeutet ab sofort für den Zutritt zu den Sportstätten: Die Übungsleitungen sind verpflichtet, "3G" zu kontrollieren. Ein einmal vorgelegter Impfnachweis wird entsprechend dokumentiert und es muss nicht zu jedem Sporttermin vorgezeigt werden. Wir weisen allerdings darauf hin, dass jede:r Sportler:in verpflichtet ist, entsprechende Nachweise mit sich zu führen.
Für "3G" gelten folgende Vorgaben:
- Kinder und Jugendliche sind von der Nachweispflicht ausgenommen.
- Kinder vor Schuleintritt sollen sich regelmäßig selbst testen, wie es auch von den Kitas gewünscht wird, für sie besteht grundsätzlich keine Testpflicht.
- Die Übungsleitungen haben die Möglichkeit, zur Sicherheit einen Schnelltest einzufordern.
- Die Übungsleitungen haben weiterhin die Möglichkeit, in ihren Sportgruppen höhere Sicherheitsstandards einzufordern (auch, um sich selbst und die Gruppenteilnehmer:innen zu schützen).
Wir möchten Euch dringend bitten, uns bei diesen Auflagen zu unterstützen – sie machen uns genauso wenig Spaß wie jedem Einzelnen von Euch, bedeuten sie doch Einschränkungen für Euch und erheblichen Mehraufwand für uns.
Weitere Infos zu aktuellen Bedingungen für den Sport.