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Auch ab dem 3. April "3G" beim MTG-Sport

|   Corona

Ab dem 3. April tritt eine neue Coronaschutzverordnung in Kraft.

Mit dieser Verordnung werden durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) keine Vorgaben mehr für den Sport gemacht, es wird allerdings dringend empfohlen, Masken zu tragen und bei typischen Symptomen eine Coronainfektion den Kontakt zu anderen Personen zu meiden. Da sollte schnellstmöglich ein Coronatest durchgeführt werden.

Bis Freitag Abend gab es keine Infomationen  von Seiten der Stadt Essen, ob diese möglicher Weise im Rahmen ihres Hausrechts in den städtischen Gebäuden (=Sporthallen und Schwimmbäder) nun Vorgaben in Bezug auf Maske oder auch "3G" macht.

Da sich aktuell viele Mitglieder und Kursteilnehmer:innen an die bestehenden Regeln für den Sport (Maske + 3G) gewöhnt haben und sich damit ein Stück sicherer fühlen, werden wir diese Regeln aufrecht erhalten, bis ein Signal von der Stadt Essen kommt, ob es Vorgaben für das Betreten / die Nutzung der städtischen Gebäude geben wird. Erst im Nachgang werden wir entscheiden, welche Regeln auch bei der MTG Horst wegfallen.

 

Für "3G" gelten folgende Vorgaben:

  • Kinder und Jugendliche sind von der Nachweispflicht ausgenommen.
  • Kinder vor Schuleintritt sollen sich regelmäßig selbst testen, wie es auch von den Kitas gewünscht wird, für sie besteht grundsätzlich keine Testpflicht.
  • Die Übungsleitungen haben die Möglichkeit, zur Sicherheit einen Schnelltest einzufordern.
  • Die Übungsleitungen haben weiterhin die Möglichkeit, in ihren Sportgruppen höhere Sicherheitsstandards einzufordern (auch, um sich selbst und die Gruppenteilnehmer:innen zu schützen).

Weitere Infos zu aktuellen Bedingungen für den Sport.